Mit der Ausstellung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts.
Dabei sprechen die CE-Vorschriften immer ganz generell von einem „Hersteller“ und weisen diesem entsprechende Aufgaben zu. Ob es sich beim „Hersteller“ um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, ob es ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG ist, das ist diesen Vorschriften erstmal egal.
Deshalb ist die Frage, wer genau denn beim Hersteller jetzt für eine Unterschrift zuständig ist, keine Frage, die von den CE-Vorschriften geklärt wird.
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