Die EG-Konformitätserklärung einer Maschine ist nicht an eine feste Form gebunden. Sie muss jedoch in den Amtssprachen aller Länder vorliegen, in denen die Maschine in Verkehr gebracht wird. Bei einem EU-weiten Vertrieb ist die „Original-EG-Konformitätserklärung“ in alle anderen 23 Amtssprachen zu übersetzen.
sprache-eg-konformitaetserklaerung
Anforderungen an die Sprache der EG-Konformitätserklärung