sprache-eg-konformitaetserklaerung

Anforderungen an die Sprache der EG-Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung muss in mindestens einer der 24 Amtssprachen der Europäischen Union vorliegen, ebenso in jeder Amtssprache des Landes, in dem die Maschine verwendet wird.

Die EG-Konformitätserklärung einer Maschine ist nicht an eine feste Form gebunden. Sie muss jedoch in den Amtssprachen aller Länder vorliegen, in denen die Maschine in Verkehr gebracht wird. Bei einem EU-weiten Vertrieb ist die „Original-EG-Konformitätserklärung“ in alle anderen 23 Amtssprachen zu übersetzen.

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