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Konformitätserklärung

Internationale Konformität? So profitieren Sie beim Export technischer Produkte vom TBT-Übereinkommen

Das sogenannte TBT-Übereinkommen der Welthandelsorganisation ist eines der wichtigsten internationalen Regelwerke im Bereich der technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren. Es soll für offene Märkte sorgen und unnötigen technischen Handelshemmnissen vorbeugen. Ein Unternehmen, welches bei Fragen zu technischen Vorschriften im Im- und Export an Grenzen stößt, erhält Unterstützung über die Nationale Auskunftsstelle Deutschland.

Unterschiedliche technische Vorschriften und Verfahren zur Konformitätsbewertung von technischen Geräten und Maschinen können in exportorientierten Unternehmen – und dazu gehören viele Maschinenbauer – hohe Kosten verursachen. Für den Export vorgesehene Produkte müssen nicht nur den Bestimmungen und technischen Vorschriften des Bestimmungslandes genügen. Je nach Situation muss eine Maschine zudem verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen.

Warum kann das TBT-Übereinkommen Ihrem Unternehmen nutzen?

Das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT) ist eines der großen Abkommen der WTO (WTO steht für World Trade Organization = Welthandelsorganisation). Hier die Fakten zum TBT-Agreement, wie es in der internationalen Fachsprache heißt:

  • TBT steht für Technical Barriers to Trade. Damit gemeint sind  technische Handelshemmnisse, welche durch unterschiedliche Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren in den einzelnen Staaten entstehen oder durch die Nichtanerkennung ausländischer Konformitätsnachweise.
  • Das Abkommen ist 1995 in Kraft getreten.
  • Jedes Mitgliedsland der WTO muss diesem Abkommen beitreten.
  • Sein Inhalt: Regeln zur Einführung technischer Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren, die für staatliche wie nichtstaatliche Stellen gelten.
  • Sein Geltungsbereich: Alle Waren einschließlich Industrieprodukte und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
  • Der Ablauf: Jedes WTO-Land muss Entwürfe zu nationalen technischen Vorschriften sowie zu Konformitätsbewertungsverfahren zu Produkten dem Sekretariat der Welthandelsorganisation melden.
  • Sein Ziel: Ungerechtfertigte technische Handelshemmnisse verhindern und die gegenseitige Anerkennung fördern.

Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde mit dem TBT-Abkommen ein Notifizierungsverfahren eingeführt. Gemäß diesem Verfahren darf ein WTO-Staat geplante eigene technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren nicht verdeckt halten, sondern muss der WTO Einsicht gewähren. Diese Transparenz ermöglicht es jedem Betroffenen, frühzeitig auf Vorhaben zu reagieren und bereits vor Inkrafttreten möglicherweise handelshemmender Bestimmungen diese miteinander zu diskutieren, hinauszuzögern oder abzuwenden. Ein betroffenes Unternehmen erhält damit ggf. Zeit zum Umdisponieren oder zum Anpassen seiner Produkte, auf jeden Fall ein Mehr an Rechts- und Planungssicherheit.

Das TBT-Abkommen beugt internationalen Handelshemmnissen durch eigenstaatliche technische Vorschriften vor

Internationale Konformität
Bildquelle: Thinkstock

Jedes WTO-Mitglied muss in seinem Land eine Behörde benennen, die auf innerstaatlicher Ebene für die Durchführung der TBT-Bestimmungen verantwortlich ist. Für Deutschland ist dies der DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

Der große Anspruch des TBT-Übereinkommens ist, dass technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren

  1. transparent sind,
  2. nicht diskriminierend wirken und
  3. den Handel nicht mehr beschränken sollen als notwendig.

So gehen Sie bei technischen Fragen im Exportgeschäft vor

Ein Unternehmen hat eine Maschine, eine Anlage oder ein anderes Produkt entwickelt und will dieses weltweit, also auch in Nicht-EU-Länder, exportieren. Wenn dann in einem der Exportländer ein Gesetzesvorhaben, eine neue technische Vorschrift oder neue Bestimmungen zur Konformitätsbewertung anstehen, kann dies zur Verunsicherung führen. Hier setzen die TBT-Bestimmungen an.

Erster Schritt in einem solchen Fall ist, in der TBT-Datenbank gezielt nach geplanten Vorschriften in einen bestimmten WTO-Staat zu recherchieren. Verschiedene Suchroutinen, z.B. nach Tätigkeitsfeldern oder Schlüsselbegriffen erleichtern das Finden der gewünschten Informationen. Gefundene Texte zu Notifizierungen können heruntergeladen werden. Stellt sich heraus, dass ein bestimmtes Vorhaben den Export des eigenen Produktes beeinträchtigen oder verhindern könnte, so kann man sich an den sogenannten TBT Enquiry Point wenden. Jeder WTO-Staat muss eine solche Auskunftsstelle einrichten.

Hierzulande erhalten Sie Informationen zu technischen Vorschriften über den TBT Enquiry Point Deutschland, die nationale Auskunftsstelle. Sie ist im Auftrag des Wirtschaftsministeriums beim DIN angesiedelt und über auskunft@din.de erreichbar. Sie dient als Anlaufstelle für alle Informationen zu den jeweiligen nationalen technischen Rechtsvorschriften. Basis ist die DITR-Datenbank mit etwa einer halben Millionen Eintragungen zu technischen Vorschriften und Regeln auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Für normungsbezogene Geschäftsprozesse ist dies eine verlässliche, aktuelle und einmalige Informationsbasis. Eine Auskunft zu den von der Bundesregierung veranlassten Notifizierungen technischer Vorschriften ist für das fragestellende Unternehmen kostenfrei.

Weitere Informationen zum WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse finden Sie im „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien“. Er ist Bestandteil des Werks „Produktsicherheit in Europa“.

Hinweis: Ein Video auf YouTube mit dem Titel „TBT Agreement: expand your trading in the global market“ veranschaulicht die geschilderten Vorgänge und eignet sich gut für Schulungszwecke.

Alle relevanten Fakten zur Konformitätserklärung finden Sie hier.

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