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Niederspannungs-Richtlinie

CE-Kennzeichnung elektrischer und elektronischer Produkte – wie vorgehen?

Bügeleisen, Backöfen, Generatoren, Schreibmaschinen, Kopiergeräte, Heckenscheren, PCs, Drucker, Messapparate, Laborgeräte, Steckdosen – alle diese Produkte fallen unter die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG. Eine einheitliche Vorgehensweise für die CE-Kennzeichnung so unterschiedlicher Produkte ist nur schwer vorstellbar. Doch es gibt sie.

„Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.“

So definiert die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG in Artikel 1, für welche Produkte sie gilt. Damit fallen alle elektrischen Betriebsmittel bzw. Produkte innerhalb der genannten Spannungsgrenzen unter die Niederspannungsrichtlinie, d.h. Schalter, Bügeleisen und Generatoren ebenso wie Beleuchtungen, Messgeräte usw. Für diese so unterschiedlichen Produkte gibt die Richtlinie den Weg zur CE-Kennzeichnung in grober Form vor, die Sicherheitsanforderungen sind jedoch in harmonisierten Normen niedergelegt.

Wesentliche Schritte der CE-Kennzeichnung

Einige elektrotechnische Normen bzw. Normenreihen – wie EN 61010 für Regel-, Steuer-, Messgeräte, EN 60950 für IT-Geräte und -Einrichtungen, EN 60335 für Haushaltsgeräte usw. – regeln die Sicherheit ganzer Produktgruppen. Ihnen kommt damit für die Konformität dieser Produkte eine wichtige Rolle zu. Sie müssen daher in einen strukturierten Ablauf der CE-Kennzeichnung integriert werden. Nur ein solcher festgelegter Ablauf stellt sicher, dass die wesentlichen Schritte des CE-Prozesses enthalten sind.

Diese Schritte sind:

1. Stammdaten: eine allgemeine Beschreibung des elektrischen Betriebsmittels, seine technischen Daten und seine bestimmungsgemäße Verwendung

2. Anforderungen an das Produktdesign ermitteln:
– geltende EG-Richtlinien
– relevante harmonisierte Normen
– Umgebungsbedingungen, Schutzklasse, Kundenanforderungen
– Vorgaben an das Eco-Design

3. Technische Dokumentation erstellen, z.B.:
– Entwürfe bzw. Fertigungszeichnungen und -pläne des Produkts und ggf. von Baugruppen
– ggf. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis dieser Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise der elektrischen Betriebsmittel erforderlich sind
– Prüfliste nach der geltenden Hauptnorm, z.B. EN 61010-1 für Regel-, Steuer- und Messgeräte, EN 60065-1 Audio- und Videogeräte, EN 60129-1 für elektromotorische Werkzeuge
– ggf. weitere Prüfberichte
– Betriebsanleitung
– Kopie der Konformitätserklärung
usw.

Anforderungen von geltenden Normen

Dabei sind die Anforderungen von geltenden Normen u.a. an
– Betriebsanleitung
– Warnhinweise
– Typenschild
einzuhalten.

CE-Prozess

Ein solcher CE-Prozess sollte also im Unternehmen definiert sein und auf einer bewährten Methodik basieren. Es gab bisher lediglich Fachbücher zu diesem Thema, aber keine spezielle Software für die CE-Kennzeichnung elektrotechnischer Produkte. Im März 2012 erscheint jedoch bei WEKA eine neue Software für diese Aufgabe. Sie erleichtert die CE-Kennzeichnung für alle Produkte, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, weil sie die Bearbeitungsschritte vorgibt und durch passende Vorlagen unterstützt. Gleichgültig, ob mit Software oder mit „manueller“ Bearbeitung: Die CE-Kennzeichnung führt nur dann sicher zum Ziel, solange Sie systematisch vorgehen und die aktuellen rechtlichen Vorschriften mit einbeziehen.

Weiter über Softwaregestützte CE-Kennzeichnung lesen

Alle relevanten Fakten zur Niederspannungsrichtlinie finden Sie hier.

 

2 Antworten auf „CE-Kennzeichnung elektrischer und elektronischer Produkte – wie vorgehen?“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Zuordnung eines Gerätes zur Niederspannungs-Richtlinie:
Wird ein Gerät, welches eine 12 Volt Gleichspannung zum Betrieb benötigt, zur Niederspannungs-Richtline zugeordnet, wenn es mittels eines 230V AC/12V DC Schaltnetzteiles versorgt wird? Oder wird nur das Netzteil zu dieser Richtline zugeordnet, das Gerät ansich aber nicht? Oder werden dann beide Geräte der NSpg-Richtline zugeordnet?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Hallo Herr Mikas,

wir mussten erst Rückfrage bei unseren Experten nehmen, daher hat es etwas länger gedauert …. hier die Antwort:

Wird das Netzteil getrennt verkauft, dann fällt das12V-Produkt für sich genommen nicht in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie.
Gleichwohl können andere Richtlinien wie z.B. EMV oder RoHS betroffen sein.
ABER irgendwie müssen Sie auch die elektrische Sicherheit des 12V-Produkts nachweisen. Deshalb die Anwendung von Normen wie EN 60335-1 oder EN 60950 – oder welche Norm da passen könnte – sinnvoll.
In der Konformitätserklärung wird nicht die Niederspanungsrichtlinie deklariert, es wird aber die Normen wie z.B. 60335-1 genannt…..
Sauber ist es, 2 Konformitätserklärungen abzugeben (Netzteil und Gerät), eine Gesamterklärung ist oft missverständlich, dafür spart man sich manche Eco-Design-Forderung.
Vorsicht: während IT-Geräte oft insgesamt nach EN 60950 beurteilt werden, ist die Sache bei Lampen oder Haushaltsgeräten komplexer, was man an den Formulierungen in der Konformitätserklärung (was wann wo zutrifft) erkennen können sollte.

Ich hoffe, dass beantwortet Ihre Frage ausreichend, viele Grüße
Ihre CE-Redaktion

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