Analog zu anderen Maschinen stehen auch bei Roboteranwendungen sowohl der Hersteller als auch der Betreiber in der Pflicht. Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sollen sich zu einem umfassenden Sicherheitskonzept ergänzen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar