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CE-Kennzeichnung

Normen im Maschinenbau

Normen zeigen sich nicht nur für Maschinenbauer, sondern auch für viele andere Branchen, in einer bisweilen seltsam wirkenden Zwitterrolle. Einerseits gelten sie nicht als Rechtstexte mit Gesetzeskraft, denn sie werden nicht wie Gesetze oder Verordnungen von einer staatlichen Stelle erarbeitet. Das Einhalten von Normen bleibt damit freiwillig.

Andererseits tauchen Normen zwangsläufig sehr schnell auf, sobald es um Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung, Konformität von Maschinen und das rechtssichere Inverkehrbringen von Produkten geht. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie dieser vermeintliche Widerspruch zu erklären ist und welche Folgen dies für die Konstruktionspraxis hat.

Was eine Norm von einem Gesetz unterscheidet

Ein Gesetz ist eine Festlegung von Regeln, die verbindlich einzuhalten sind. Zwar werden Gesetze auch als Rechtsnormen bezeichnet, dennoch besteht ein großer Unterschied zu den (technischen) Normen i. e. S.. Denn das Anwenden von Normen beruht auf Freiwilligkeit. Normen sind keine rechtsverbindlichen Vorschriften, sondern haben den Charakter von Empfehlungen. Während das Übertreten von gesetzlichen Vorschriften sanktioniert werden kann, muss niemand befürchten, allein wegen Nichteinhaltens einer Norm Bußgelder zahlen zu müssen oder strafrechtlich belangt zu werden.

Begriffsbestimmung: Was ist eine Norm?

Eine Norm ist ein Dokument, das bestimmte Anforderungen im Sinne von Regeln, Leitlinien oder Merkmalen an eine Tätigkeit oder ein Produkt (als Ergebnis einer Tätigkeit) festlegt. Das kann eine Maschine sein, ein Elektrogerät oder ein Spielzeug, aber auch eine Dienstleistung. Andere Normen befassen sich –  unabhängig von einer bestimmen Produktgruppe – mit technischen Prozessen wie etwa Schweißverfahren oder Prüfmethoden. Auch physikalisch-technische Einheiten und Größen sind normiert, ebenso gibt es Normen für betriebliche Abläufe wie etwa Managementsysteme für Qualität (DIN EN ISO 9001), Arbeits- (ISO 45001) oder Umweltschutz (ISO 14001). Gesetzgebungsverfahren könnten kaum all diese Bereiche bis in Einzelheiten abdecken.

Vereinfacht ausgedrückt: Gesetze legen Grundsätze fest und geben die grobe Richtung vor, Normen können dagegen ins Detail gehen. Eine Norm kann auf eine bestimmte Produktgruppe bezogen sein, etwa Armaturen, Pumpen oder Verpackungsmaschinen. Sie kann aber auch produktübergreifend Standards setzen, etwa für das Verfahren zum Bestimmen von gefährlichen Inhaltsstoffen in Elektrogeräten oder zum Kalibrieren von Drehmomentmessgeräten. Von den Anforderungen an elektrisch betriebene Zahnbürsten (DIN EN ISO 20127) bis zu den Abmessungen von Frachtcontainern (ISO 668) sind fast alle technisch hergestellten Gegenstände von einer oder mehreren Normen betroffen. Kein Wunder, dass allein die Liste deutscher Normen mehr als 34.000 Einträge umfasst. Dieses Normenwerk ist in ständiger Überarbeitung, neue Normen kommen dazu, ältere Normen werden ersetzt.

Auch die Normung selbst ist genormt. Die DIN EN 45020 regelt, was eine Norm ist und definiert sie als „ein Dokument, das mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen wurde und das für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung Regeln, Leitlinien oder Merkmale für die Tätigkeiten oder deren Ergebnisse festlegt, wobei ein optimaler Ordnungsgrad in einem gegebenen Zusammenhang angestrebt wird.“

Darum sind Normen für Hersteller wie Verbraucher unverzichtbar

Eine Norm setzt einen Standard, der Eigenschaften eines Produkts konkret und z. T. sehr detailliert beschreibt. Dieser Standard kann in einem Land, innerhalb der EU oder weltweit gelten. Diese standardisierten Eigenschaften erleichtern oder ermöglichen überhaupt erst viele technische Prozesse. Wir erleben im beruflichen wie privaten Alltag – ohne dass wir uns dessen bewusst sind – tagtäglich Situationen, die erst aufgrund erfolgreicher Normungsprozesse möglich sind oder sicher ablaufen, z.B.:

  • Ein Schraubenschlüssel funktioniert nur deshalb, weil die Maße der Schlüsselweiten sowie der Sechskantmuttern genau definiert und aufeinander abgestimmt sind (ISO 4032).
  • Wir stolpern nicht im Treppenhaus, weil die Maße einer Gebäudetreppe – u.a. die Höhe eine Stufe – in einer Norm festgelegt sind (DIN 18065).
  • Unser Drucker zieht nur deshalb das Papier einwandfrei ein, weil die Mechanik des Papiereinzugs auf die millimetergenau festgelegten und stets gleichen Papiermaße eingestellt ist (DIN EN ISO 216).
  • Ein USB-Stick lässt sich mit auf Reisen nehmen und passt weltweit problemlos in fast jeden Rechner (IEC 62680).
  • Die Solaranlage auf dem Dach funktioniert auch deshalb, weil Anforderungen an Zuverlässigkeit und Sicherheit sowie Prüfverfahren in einer Norm festgeschrieben sind (DIN EN 12977).

Die Vorteile der Normung

Diese Liste ließe sich mit Zehntausenden von Beispielen weiterführen. Doch die Vorteile der allgegenwärtigen Normung zeigt sich nicht nur für den Verbraucher. Auch Betriebe und Unternehmen profitieren von der Normierung und Standardisierung von Produkten und Verfahren:

  • Die Vereinheitlichung durch Normen fördert Rationalisierung und Effizienz.
  • Normen verkürzen die Produktentwicklung und erleichtern die Qualitätssicherung.
  • Normung erleichtert damit den Marktzugang und den freien Warenverkehr.
  • Normen fördern die Qualität und Gebrauchstauglichkeit von Produkten und tragen zur Sicherheit des Verbrauchers bei.
  • Normen dienen dem Gesundheitsschutz. Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz.
  • Normen gelten als die weltweite Universalsprache der Technik, sie erleichtern das Kommunizieren über technische Aspekte durch eine einheitliche und definierte Terminologie.

Laut Angaben des Deutschen Instituts für Normung (DIN) spart die deutsche Wirtschaft dank Normung jedes Jahr rund 17 Milliarden Euro. Andere Schätzungen beziffern den wirtschaftlichen Nutzen der Normung auf 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Rechtssicherheit durch das Anwenden von Normen

Harmonisierte Normen

Als harmonisierte Normen bezeichnet man Normen, die die europäischen Normenorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) vorlegen und die mehr als zwei Dutzend Richtlinien des europäischen Binnenmarkts konkretisieren, die man dem New Approach zuordnet. Darunter fallen u.a. die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG,), die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) oder die Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU). Das Anwenden der Vorgaben einer harmonisierten Norm begründet die sogenannte Vermutung der Konformität. Diese Vermutungswirkung bedeutet, dass der Hersteller einer Maschine – oder eines anderen Produkts, welches unter die Bestimmungen einer solchen Richtlinie fällt –, davon ausgehen kann, dass seine Maschine die Anforderungen der Maschinenrichtlinie an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt, wenn er die dieser Richtlinie zugeordneten Normen berücksichtigt hat. De facto wird das Einhalten normativer Vorgaben damit zum entscheidenden Faktor für die Konformität der Maschine, das Ausstellen der Konformitätserklärung, das Anbringen der CE-Kennzeichnung und somit für den Marktzugang.

„Anerkannte Regel der Technik“

Da Normen zudem erst bei einem breiten Konsens interessierter Kreise entstehen, werden die technischen Festlegungen bei Veröffentlichung der Norm – spätestens jedoch nach einer gewissen Zeit, in der eine Norm sich bewährt hat – als „anerkannte Regel der Technik“ angesehen. Bei Rechtsstreitigkeiten können sich die Akteure auf eine solche Norm berufen und Gerichte ziehen sie – etwa bei Fragen zur Produkthaftung oder Mängelgewährleistung – zur Entscheidungsfindung heran. Das betrifft insbesondere die Normen, die sich mit der Sicherheit von technischen Produkten wie Maschinen oder Elektrogeräten befassen. Stimmen etwa die technischen Eigenschaften einer Maschine mit den für sie zutreffenden normativen Vorgaben überein, geht ein Richter davon aus, dass die Maschine die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt und somit von einer Mangelfreiheit auszugehen ist.

Anhand von Normen kann ein Gericht somit bewerten, ob eine Maschine fehlerhaft ist und inwiefern der Maschinenhersteller für einen entstandenen Schaden aufkommen muss. Stellt sich heraus, dass die jeweils relevanten Normen nicht eingehalten wurden, kommt der Hersteller oder der Inverkehrbringer in eine schwierige Lage. Denn er müsste nun auf andere Weise nachzuweisen, dass seine Maschine die verkehrsüblichen Anforderungen aus dem Maschinensicherheitsrecht erfüllt.

Wichtig

Auch wenn es aufwändiger ist, den Stand der Technik auf andere Weise zu dokumentieren, so ist es aber doch genau die Chance, auch innovative Techniken zu entwickeln, umzusetzen und auf den Markt zu bringen, an die der Verfasser einer Norm noch nicht gedacht hat. In der Regel werden diese Innovationen dann nach und nach auch wieder in die bestehenden Normen eingearbeitet, so dass die Entwicklung der Normen immer auch mit der aktuellen technologischen Entwicklung voranschreitet – und gleichzeitig auch nie beendet ist.

Fazit

Das konsequente Orientieren an technischen Normen in Konstruktion und Herstellung befreit den Maschinenhersteller zwar nicht von jeglichem Haftungsrisiko, bietet aber dennoch einen deutlichen Gewinn an Rechtssicherheit.

Dann kann eine Norm verbindlich werden

Trotz aller Freiwilligkeit beim Anwenden von Normen kann es Situationen geben, dass eine Norm nicht nur die Rechtssicherheit erhöht, sondern definitiv eingehalten werden muss. Eine Norm kann faktisch zur Pflicht werden,

  • wenn ein Gesetz oder eine Verordnung, also ein Rechtstext mit verbindlichem Charakter, explizit das Einhalten einer Norm verlangt,
  • wenn ein zwischen Unternehmen geschlossener Vertrag sich konkret auf eine Norm beruft,
  • wenn ein Geschäftspartner in seinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen das Einhalten einer Norm festschreibt, z.B. für Zulieferbetriebe oder Dienstleister.

Hinweis

Die Rechtsauffassung zum Status von Normen wird immer wieder diskutiert. Von besonderer Bedeutung sind zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, das James-Elliott-Urteil und das Global-Garden-Urteil.

So entsteht eine DIN-Norm

Jedes Unternehmen und jeder Bürger kann einen Antrag auf Normung stellen. Der Antrag sollte so konkret wie möglich sein und muss begründet werden. Er wird dann einem der Normungsausschüsse zugeleitet. Die Fachleute in diesem Arbeitsgremium entscheiden, ob der Antrag angenommen wird und erarbeiten dann ggf. einen Normentwurf. Diese Normentwürfe sind frei zugänglich. Die Fachöffentlichkeit muss die Möglichkeit erhalten, zu einem Normentwurf Stellungnahmen abzugeben. Die eingegangenen Kommentare und Stellungnahmen werden diskutiert und in den Entwurf eingearbeitet. Haben alle beteiligten Experten und Interessensvertreter einen gemeinsamen Konsens gefunden, wird die Norm freigegeben, veröffentlicht und somit in das Normenwerk aufgenommen. Die folgende Abbildung zeigt das schrittweise Prozedere für deutsche Normen.

Grafik: Ablaufschema eines Normungsprozesses

Das Erstellen einer neuen Norm beginnt mit einem Antrag auf Normung. Normungsausschüsse erarbeiten dann einen Normentwurf, der nach öffentlichen Stellungnahmen ggf. angepasst und bei Konsens als Norm veröffentlicht wird.
So entsteht eine neue DIN-Norm.

Wichtig zum Verständnis ist, dass Normen auf freiwilliger Basis entstehen. Weder die EU noch der deutsche Gesetzgeber noch Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht oder Prüforganisationen usw. schreiben vor, dass und wann eine neue Norm aufzustellen wäre. Neben der Freiwilligkeit sind eine breite Beteiligung, ein öffentliches und transparentes Verfahrens und der gemeinsame Konsens charakteristisch für das Entstehen einer Norm.

Nicht jede Standardisierung wird zur Norm

Als Ziel der Normungsarbeit wird zwar oft eine Standardisierung genannt, man sollte jedoch beide Begriffe nicht verwechseln. Das Veröffentlichen einer Norm bedeutet stets, dass die jeweils relevanten Akteure, Organisationen und Interessensvertreter zu einem Konsens gefunden haben. Die technischen Spezifikationen einer Norm kann man somit als anerkannte Regel der Technik betrachten.

Eine Standardisierung dagegen muss weder zwingend auf einem breiten Konsens beruhen noch muss die Öffentlichkeit einbezogen worden sein. Die Standardisierung kann somit zügiger erfolgen und innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während bis zur Veröffentlichung einer Norm einige Jahre vergehen können. Die Akzeptanz und breite Durchsetzung eines solchen Standards innerhalb einer Branche kann jedoch schwächer sein als bei einer Norm. Ein Standard wird oft als „DIN SPEC“ veröffentlicht und kann nach einer gewissen Zeit zu einer vollgültigen Norm werden, der Zusatz SPEC fällt dann weg.

Umstrittene Verfügbarkeit von Normen

Derzeit besteht das deutsche Normenwerk aus rund 34.000 Normen. Die meisten dieser Normen sind jedoch – im Gegensatz zu Gesetzen, Verordnungen, den technischen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken usw. – nicht frei erhältlich, sondern müssen käuflich erworben werden. Diese Praxis ist umstritten und wird immer wieder diskutiert.

Das DIN bietet jedoch in sogenannten Normen-Infopoints Normen und andere technische Regeln zur Einsichtnahme an. An mehr als 90 dieser Auslegestellen zwischen Kiel und Konstanz – typischerweise in den Bibliotheken von Technischen Universitäten und Fachhochschulen – kann jedermann kostenfrei am Bildschirm nach Normen recherchieren.

Die in der Normung relevanten Akteure

Federführend bei der Normung in Deutschland ist nicht etwa eine staatliche Behörde, sondern ein eingetragener Verein, das Deutsche Institut für Normung e. V.(DIN). Das DIN sieht sich als „privatwirtschaftlich organisierten Projektmanager“, es darf keineswegs Normen „diktieren“, sondern veröffentlicht lediglich die Normen, für die man einen Konsens gefunden ha.

Innerhalb des DIN sind etwa 3.400 Normungsgremien in mehr als 70 übergeordneten Normenausschüssen organisiert. In diesen Ausschüssen arbeiten Branchen- und Fachverbände, Industrievertreter mit, aber auch Wissenschaftler, Versicherer, Behörden und Prüfinstitute. Auch jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, seine eigenen Experten in diese Arbeitsgremien zu entsenden. Privatleute können zwar kein Mitglied im DIN e.V. werden, ihre Interessen werden aber von einem Verbraucherrat vertreten, dem u.a. Vertreter von Verbraucherzentralen und der Stiftung Warentest angehören

Ebenfalls eng in bestimmte Fachbereiche der Normungsarbeit, insbesondere die elektrotechnische Normung, eingebunden sind die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik (DKE) und der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). All diese Normengeber sind privatrechtlich organisierte Institutionen und keine staatlichen Organisationen. Damit fehlen ihnen die Befugnisse und die Legitimation, rechtsverbindliche Vorschriften zu erlassen.

Grafik: Nationale und internationale Normungsorganisationen

Normungsorganisationen sind privatrechtlich organisierte Institutionen. In Deutschland wird das Normungsgeschehen maßgeblich von DIN und DKE organisiert, in der EU von CEN und CENELEC und weltweit agieren die ISO und die IEC.
Federführende Organisationen für die nationale, die europäische und die internationale Normungsarbeit

Dem DIN vergleichbar sind das Normungsinstitut Österreichs (A.S.I. für Austrian Standards International) und die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV). Zu den auf europäischer und internationaler Ebene relevanten Normungsorganisationen zählen in erster Linie:

  • das CEN (Europäische Komitee für Normung) und die ISO (eine internationale Vereinigung von 163 nationalen Normungsorganisationen)
  • das CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung), das ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) und die IEC (Internationale Elektrotechnische Kommission)

Normbezeichnungen entschlüsselt

Normen werden nur selten mit ihrem vollen Titel benannt, stattdessen benutzt man eine Kurzbezeichnung, die immer aus einer Buchstabenfolge und einer Ziffernfolge besteht. Ein Bindestrich in der Ziffernfolge gibt an, dass diese Norm aus mehreren Teilen besteht. Dahinter folgen nach einem Doppelpunkt der Monat und das Jahr der Veröffentlichung.

Grafik: Benennung von Normen

Normenbezeichnungen bestehen aus einer Folge von Buchstaben und Ziffern. Daraus lässt sich der Geltungsbereich bzw. Normengeber sowie das Datum der Veröffentlichung ablesen.
Aufschlüsselung der Elemente einer Normbezeichnung

DIN-Normen

Eine DIN-Norm hat zunächst nur in Deutschland Bedeutung. Doch dies ist eher die Ausnahme, denn die meisten hierzulande relevanten Normen sind über Deutschland hinaus gültig. Diese internationalen Bezüge lassen sich an den Normenkürzeln erkennen. DIN EN oder DIN ISO bedeuten, dass eine europäische Norm oder eine ISO-Norm unverändert in das deutsche Normenwerk übernommen wurde. Normen, die von der IEC herausgegeben wurden und europaweit gelten, wird ein DIN EN IEC vorangestellt usw.

DIN-VDE-Normen

Eine DIN VDE ist eine elektrotechnische Norm, oft zu sicherheitstechnischen Anforderungen oder zur elektromagnetischen Verträglichkeit, an welcher der VDE maßgeblich mitgewirkt hat. Eine ÖNORM wurde in Österreich veröffentlicht, eine SN-Norm in der Schweiz. Die Bezeichnung prEN steht für einen europäischen Norm-Entwurf (pr für preliminary = vorläufig).

Normen für den Maschinenbau

Der Konstrukteur einer Maschine muss sich im Verfahren zur Konformitätsbewertung oft mit einer Vielzahl von technischen Normen befassen und sollte daher über etwas Grundwissen zum Aufbau des Normenwerks verfügen. Auf europäischer Ebene werden A-, B- und C-Normen unterschieden. Genannt sind im Folgenden jeweils beispielhaft Normen mit grundlegender Bedeutung für die Maschinensicherheit.

A-Normen

Sogenannte A-Normen sind Sicherheits-Grundnormen. Sie legen Begriffe und Grundsätze fest, die für alle Maschinen relevant sind. Ein Beispiel für eine Sicherheits-Grundnorm wäre die DIN EN 61508-1:2011-02 zur funktionalen Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme.

B-Normen

B-Normen, auch Sicherheits-Gruppennormen genannt, befassen sich mit Sicherheitsaspekten, die für eine Reihe von Maschinen angewandt werden können. B1-Normen betreffen mehrere ähnliche Maschinen in gleicher Weise, indem sie z.B. notwendige Sicherheitsabstände festlegen. B2-Normen betreffen Sicherheitsaspekte und -einrichtungen, die für verschiedene Maschinengattungen angewandt werden können wie etwa Notbefehlseinrichtungen wie NOT-AUS und Not-HALT. Beispielhaft für eine Norm vom Typ B1 steht die DIN EN ISO 13849-1:2016-06 zu den sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen. Als Beispiel für eine B2-Norm wäre z.B. die DIN EN ISO 14120:2016-05 zu den Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen zu nennen.

C-Normen

Für den Konstrukteur meist besonders relevant sind die C-Normen. Denn diese Sicherheits-Produktnormen oder Fachnormen nehmen auf die Normen vom Typ A und Typ B Bezug, befassen sich jedoch viele konkreter mit den Risiken bestimmte Maschinengattungen und deren möglichen konstruktiven Lösungen. C-Normen sind in vielen Fällen unerlässlich, um sich den Prozess der Risikobeurteilung im CE-Konformitätsbewertungsverfahren zu erleichtern. Beispielhaft zu nennen wäre die DIN 8632-3:1976-04 zu Flachschleifmaschinen mit waagerechter Schleifspindeln.

Auch wenn das Einarbeiten in Normentexte mühsam sein kann, sind Normen bei der Konstruktion von Maschinen unverzichtbar. Sie gewährleisten das Funktionieren, die Sicherheit und die Qualität von Maschinen und vielen anderen Produkten. Normen erleichtern den internationalen Handel und bieten dem Maschinenhersteller Rechtssicherheit in Streitfällen um Sachmängel und Produkthaftung.

Eine Übersicht über die aktuellen harmonisierten Normen bietet das WEKA Produkt „Harmonisierte Normen für die CE-Kennzeichnung“. Diese Datenbank ist auch im WEKA Manager CE enthalten.

Alle relevanten Informationen zur CE-Kennzeichnung finden Sie hier.

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