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Beim Anbringen der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt müssen drei technische Anforderungen erfüllt sein: Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit.

Sowohl die Maschinenrichtlinie als auch das Produktsicherheitsgesetz nennen drei Anforderungen für das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf einer Maschine bzw. ihrem Typenschild: Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar sein, sie muss leserlich sein und sie muss dauerhaft angebracht sein.

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