Beim Anbringen der CE-Kennzeichnung gibt es keine Beliebigkeit oder eine freiwillige Wahl dafür oder dagegen. Die Sachlage ist stets eindeutig: Entweder ist das Kennzeichnen Pflicht, weil eine europäische Richtlinie dies vorschreibt. Ist dies nicht der Fall, wäre das Kennzeichnen unzulässig.