ce-kennzeichnung-verpflichtend-unzulaessig

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung ist entweder Pflicht oder unrechtmäßig, es gibt keine Wahlmöglichkeit.

Beim Anbringen der CE-Kennzeichnung gibt es keine Beliebigkeit oder eine freiwillige Wahl dafür oder dagegen. Die Sachlage ist stets eindeutig: Entweder ist das Kennzeichnen Pflicht, weil eine europäische Richtlinie dies vorschreibt. Ist dies nicht der Fall, wäre das Kennzeichnen unzulässig.

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