Die Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) wird für Maschinenhersteller relevant, wenn Maschinen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft an Bauwerken oder innerhalb von Gebäuden „befestigt“ werden. Das kann z.B. Aufzugsanlagen, kraftbetätigte Rolltore oder raumlufttechnische Anlagen betreffen.
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