eu-bauprodukteverordnung

Relevanz der EU-BauPVO für dauerhaft eingebaute Maschinen

Wird eine Maschine dauerhaft in ein Bauwerk integriert, muss der Maschinenhersteller die Anforderungen der europäischen Bauproduktenverordnung erfüllen.

Die Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) wird für Maschinenhersteller relevant, wenn Maschinen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft an Bauwerken oder innerhalb von Gebäuden „befestigt“ werden. Das kann z.B. Aufzugsanlagen, kraftbetätigte Rolltore oder raumlufttechnische Anlagen betreffen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die Website speichert die von Ihnen gemachten Angaben sowie die IP-Adresse und einen Zeitstempel. Diese Daten können Sie jederzeit löschen lassen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, denen Sie hiermit ausdrücklich zustimmen.