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Betriebsanleitung

Unverzichtbar: Sicherheits- und Warnhinweise für Maschinen

Als Referenznorm für das Erstellen von rechtssicheren Sicherheitshinweisen in der Technischen Dokumentation von Maschinen und Anlagen gilt die ANSI Z535.6. Sie legt fest, welche Arten von Sicherheitshinweisen in welcher Form und an welchen Stellen der begleitenden Benutzerinformationen zu einem Produkt erscheinen sollen.

Sicherheitshinweise sind ein elementarer Bestandteil der technischen Begleitunterlagen zu einer Maschine oder einem anderen Produkt. Mit ihrer Hilfe warnt der Hersteller die späteren Betreiber, Anwender und Bediener einer Maschine oder Anlage vor Restgefahren, die auf konstruktivem Weg nicht beseitigt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der Hersteller die Gefährdungen und Restrisiken ermittelt und Sicherheitsregeln für den Maschinenbenutzer festgelegt hat. Die Grundlage zum Erstellen von Sicherheitshinweisen ist die in der Maschinenrichtlinie vorgeschriebene Risikobeurteilung.

Sicherheitshinweise gemäß ANSI

In der Technischen Dokumentation unterscheidet man gemäß ANSI Z535.6:

  • grundlegende Sicherheitshinweise
  • abschnittsbezogene Sicherheitshinweise
  • integrierte Sicherheitshinformationen/handlungsbezogenen Warnhinweise
  • ergänzende oder weiterführende Anweisungen

Grundlegende Sicherheitshinweise

In den grundlegenden Sicherheitshinweisen geht es um allgemeine Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Produkts, vorhersehbare Fehlanwendungen und Restrisiken. Auch die notwendigen Anforderungen an den Maschinenbediener, etwa zu dessen Qualifikation oder zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, werden hier genannt. Des Weiteren gilt:

  • Die grundlegenden Sicherheitshinweise sollten in Betriebsanleitungen ganz vorn stehen. Der Anwender sollte sie vor den Hinweisen zu Bedienung und Gebrauch lesen. Oft wird dafür ein eigenes Sicherheitskapitel gewählt.
  • Abschnitte mit grundlegenden Sicherheitshinweise sollten eine eigene Überschrift erhalten, aus der der Sicherheitsbezug hervorgeht, etwa „Sicherheitsvorkehrungen für …“ oder „Sicherheitsinformationen zu …“.
  • Alle Sicherheitshinweise, die nicht einer bestimmten Handlung oder einem bestimmten Abschnitt der Betriebsanleitung zugeordnet werden können, sind hier zu nennen.
  • Es bietet sich an, unterschiedliche Gefährdungen strukturiert darzustellen, etwa mechanische Gefährdungen, thermische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen usw..
  • Bei einer Betriebsanleitung in mehreren Teilen oder einzelnen Bänden, sollten diese grundlegenden Sicherheitshinweise nicht nur im ersten, sondern in jedem Band zu finden sein.
  • Bei grundlegenden Sicherheitshinweisen, die als gesondertes Dokument erscheinen, muss ihr Anliegen durch den Titel des Dokuments deutlich werden, z.B. „Sicherheitshandbuch“.

Musterstruktur für ein Sicherheitskapitel

Sicherheits- und Warnhinweise

Quelle: Thomas Pichler, Technische Konstruktion, WEKA MEDIA

Hinweis: Das abgebildete Muster dient zur Orientierung. Man kann es nicht in jedem Fall 1 zu 1 als Vorlage übernehmen. Die Sicherheitshinweise müssen sich für jede Maschine und Anlage im Einzelfall nach der Art der Gefährdungen und der Komplexität des technischen Produkts richten.

Abschnittsbezogene Sicherheitshinweise

Abschnittsbezogene Sicherheitshinweise gelten jeweils für einen Abschnitt, einen Handlungsablauf oder ein bestimmtes Verfahren. Sie sind jedoch nicht einer bestimmten Einzelhandlung zugeordnet. Hier kann z.B. auf eine Explosionsgefahr eingegangen werden.

Integrierte Sicherheitshinweise

Integrierte Sicherheitshinweise beziehen sich auf einen bestimmten Arbeitsschritt und die damit verbundenen bzw. dabei auftretende Gefährdungen für den Bediener einer Maschine oder weitere Personen. Sie gelten meist nur für einen Absatz oder Teilabschnitt des Dokuments. Wichtig ist: Wenn mit einer Handlungsanweisung eine Warnung vor Restgefahren verbunden ist, sollte diese vor der Anweisung stehen. Wenn der Anwender im Lesefluss vorgeht, soll stets „rechtzeitig“ klar werden, welche Gefährdung besteht und wie man sie vermeiden kann. Integrierte Sicherheitshinweise werden daher auch als handlungsbezogene Warnhinweise bezeichnet.

Ergänzende oder weiterführende Anweisungen

In den ergänzenden oder weiterführenden Anweisungen geht es nicht um eine konkrete Gefährdung, sondern darum, den Leser auf andere Sicherheitsinformationen hinzuweisen. Hier finden sich typischerweise Formulierungen wie „Lesen Sie diese Betriebsanleitung sorgfältig durch, bevor Sie Ihre (Maschine. Fahrzeug, Produkt …) in Gebrauch nehmen…“ oder „Bewahren Sie diese Betriebsanleitung gut auf“.

Hinweis: Die ANSI Z535.6 zeigt auch, wie Signalwörter verwendet, gestaltet und platziert werden.

10 Top-Kriterien für gute Sicherheitshinweise

Ein Sicherheitshinweis taugt nur dann, wenn er seinen Leser erreicht. Dazu muss er nicht nur sprachlich eindeutig und verständlich sein, sondern auch möglichst konkret. Beispiel: Eine Formulierung wie „Finger weg“ ist keine gute Wahl, da unkonkret und vielseitig deutbar. Besser wäre ein „Nicht in den Einzugsbereich des Mahlwerks greifen“. Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Aspekte, die hochwertige Sicherheitshinweise ausmachen:

  1. Sie basieren auf der Risikobeurteilung für die Maschine.
  2. Sie nennen eine konkrete Gefährdung und die Quelle der Gefahr.
  3. Sie stellen die Art der Gefährdung eindeutig klar.
  4. Sie nennen die Folgen der Nicht-Beachtung der Gefahr.
  5. Sie stellen Funktionszusammenhänge und Abläufe verständlich dar.
  6. Sie machen die Sinnhaftigkeit von Vermeidung und Verboten deutlich.
  7. Sie lassen Gefahren und Konsequenzen plausibel und nachvollziehbar erscheinen.
  8. Sie sprechen den Leser direkt an.
  9. Sie sind so lang wie notwendig.
  10. Sie sind nicht länger als notwendig.

Alle Aufschriften, Etiketten, Plaketten o. ä. mit Sicherheits- und Warnhinweisen sollten in der Landessprache des Bestimmungslands einer Maschine vorliegen.
Innerhalb eines Dokuments sollten Sicherheits- und Warnhinweise eindeutig erkennbar und in gleicher Weise gekennzeichnet bzw. hervorgehoben sein.

Bei elektronischen Hilfesystemen zur Bedienung sollten sicherheitsrelevante Informationen auch immer dort stehen, wo man si benötigt. Auch multimediale Anwendungen sind kein Grund, auf Sicherheitshinweise zu verzichten. Es gelten die gleichen Anforderungen wie für gedruckte Dokumentationen zu einem Produkt.

Lesen Sie, wie ein Sicherheitshinweis entsteht und welche Rolle die US-Norm ANSI Z535.6 dabei spielt, im Fachbeitrag Sicherheitshinweise Entstehung und Visualisierung (weka-manager-ce.de)

Alle relevanten Fakten zur Betriebsanleitung finden Sie hier.

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