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Die Forderungen der Maschinenrichtlinie hinsichtlich Geräuschemissionen

Die Herstellerpflichten aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG betreffen auch den Lärmschutz. Luftschallemissionen sind möglichst bereits am Entstehungsort zu mindern.

Die Maschinenrichtlinie stellt Anforderungen an die Lärmemissionen von Maschinen. Maschinenlärm soll konstruktiv minimiert werden, verbleibende Luftschallemissionen sind ab bestimmten Grenzwerten in der Betriebsanleitung zu nennen.

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