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Betriebsanleitung

Fehlerhafte Betriebsanleitungen können teuer werden

Betriebsanleitungen sind ein zentraler Bestandteil der Technischen Dokumentation. Ist eine Bedienungs- oder Betriebsanleitung unvollständig oder unverständlich, wird dies juristisch als Sachmangel gewertet. Kommt es zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, der auf Bedienungsfehler infolge fehlender oder fehlerhafter Angaben in einer Bedienungsanleitung zurückgeht, kann es teuer werden. Dann greift die Produkthaftung mit allen verbundenen Risiken für den Hersteller.

Wer hat sich nicht schon nach dem Kauf eines neuen Geräts für Haushalt oder Werkstatt über technisches Kauderwelsch in den begleitenden Dokumenten geärgert? Einige Internetseiten sammeln Beispiele von unverständlichem Deutsch und kuriosen Formulierungen aus Bedienungs- und Betriebsanleitungen. Für Heiterkeit sorgt auch der arg holprig übersetzte Hinweise zum Umweltschutz: „Fuer neue Batterie alt Batterie zurueck fuer Sauberwelt in deutscher Wald“. Der Komiker und Sänger Mike Krüger hat mit seinem Blödelsong „Nippel durch die Lasche ziehen“ diesen Stilblüten ein musikalisches Denkmal gesetzt.

Das sollten Sie über Betriebsanleitungen wissen

  1. Betriebsanleitungen (bei Produkten für private Verbraucher oft „Bedienungsanleitungen“ genannt) sind kein „Nice to have“ oder Teil einer freiwilligen Serviceleistung für den Kunden, sondern Ihre Erstellung und Lieferung ist verpflichtend vorgeschrieben.
  2. Betriebsanleitungen sind Bestandteil einer Maschine oder Anlage. Fehlt eine Betriebsanleitung, gilt dies als Mangel beim Inverkehrbringen.
  3. Betriebsanleitungen gehören zur Sicherheitskonzeption eines Produktes. Die darin enthaltenen Informationen sollen Risiken und Gefährdungen für den Benutzer oder das Produkt vermeiden. Sie sollen insbesondere Fehlanwendungen verhindern.
  4. Unvollständige, unleserliche, unverständliche oder gar ganz fehlende  Bedienungsanleitungen gelten im juristischen Sinn als Sachmangel. Ein Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein bereits gekauftes Produkt zurückgeben.
  5. Fehler in der Bedienungsanleitung gelten als Produktfehler: Geht ein Unfall, Sach- oder Personenschaden durch Bedienungsfehler auf fehlende oder fehlerhafte Angaben in einer Bedienungsanleitung zurück, greift die Produkthaftung mit allen verbundenen Risiken für den Hersteller.
  6. Der vermeintlich „günstige“ Import von Maschinen oder Geräten aus dem Ausland kann teuer werden, wenn die Bedienungsanleitung nicht den Anforderungen des europäischen und deutschen Marktes entspricht.
  7. Form und Material einer Betriebsanleitung sind nicht im Detail vorgeschrieben. Ob Handbuch, Broschüre oder geheftete Seiten wird dem Hersteller überlassen. Manchmal wird auch nur eine elektronische Form geliefert.
  8. Mit verständlichen, leicht lesbaren und optisch ansprechenden Bedienungsanleitungen sorgen Sie für Kundenzufriedenheit und senken Rücklaufquoten.

Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag „Welche Anforderungen stellt die Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung?„.

Bedienungsanleitung eines Rundfunkempfängers Ende der 1950er Jahre

Bedienungsanleitung eines Rundfunkempfängers Ende der 1950er Jahre

Bildquelle: Friedhelm Kring, Redaktionsbüro BIOnline

Betriebsanleitung ist nicht Betriebsanweisung!

Achtung, nicht verwechseln: Betriebsanleitung wird weitgehend synonym verwendet zu Gebrauchsanleitung oder Bedienungsanleitung. Eine Betriebsanweisung ist jedoch etwas ganz anderes, der Begriff stammt aus dem Arbeitssicherheitsrecht und den Unfallverhütungsvorschriften (s.u.).

Die Betriebsanleitung einer Maschine stellt der Hersteller zur Verfügung. Die wesentlichen Anforderungen nennt die Maschinenrichtlinie in Anhang I Nr. 1.7.4. Demnach soll eine Betriebsanleitung folgende Mindestangaben enthalten (gemäß „CE-Dokumentation nach Maschinenrichtlinie“):

  • Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung
  • Angaben der Arbeitsplätze, die vom Bedienungspersonal eingenommen werden können
  • erforderliche Einarbeitungshinweise
  • Angaben, damit folgende Tätigkeiten gefahrlos durchgeführt werden können:
    • die Inbetriebnahme,
    • die Verwendung,
    • die Handhabung (mit Angabe des Gewichts der Maschine sowie ihrer verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig getrennt transportiert werden müssen),
    • die Installation,
    • die Montage und Demontage,
    • das Rüsten,
    • die Instandhaltung einschließlich der Wartung und die Beseitigung von Störungen im Arbeitsablauf

Zudem müssen die gleichen Angaben enthalten sein wie bei der Maschinenkennzeichnung plus wartungsrelevante Hinweise (z.B. Anschrift des Importeurs, Anschriften von Servicewerkstätten usw.).

Für das Erstellen einer Betriebsanweisung dagegen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die Gefahrstoffverordnung und das Regelwerk der Berufsgenossenschaften fordern, dass der Arbeitgeber Betriebsanweisungen für seine Beschäftigten erstellt. Diese verbindlichen Anweisungen zu einem Arbeitsmittel, Werkzeug, Gerät oder Gefahrstoff sollen die Mitarbeiter vor Gefährdungen schützen und Hinweise zu persönlicher Schutzausrüstung und Erster Hilfe geben. Betriebsanweisungen sollten am Arbeitsplatz ausliegen oder aushängen.

Aufbau einer Betriebsanleitung

Entwurf und Erstellen von Anleitungen sind in der die europäischen Norm EN 62079 geregelt Sie liegt auch als DIN-Norm „Erstellen von Anleitungen Gliederung, Inhalt und Darstellung“ vor. Daneben enthalten die wichtigen europäischen Richtlinien wie Druckgeräterichtlinie oder ATEX-Richtlinie oft spezifische Hinweise an die zu erstellenden Betriebsanleitungen.

Weitere Unterstützung bietet Ihnen die Software „WEKA Manager CE“.

Check: Betriebsanleitung nach DIN EN 62079

Checkliste  für Betriebsanleitungen nach DIN EN 62079

Quelle: Produktsicherheit in Europa, Autor. Rainer Langenhaun

Alle relevanten Fakten zur Betriebsanleitung finden Sie hier.

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