In vielen Unternehmen kommt es vor, dass Sondermaschinen für den Eigengebrauch selbst konstruiert und gefertigt werden. Hier wird der Hersteller zum Betreiber. In anderen Fällen werden Maschinen umgebaut, erweitert, angepasst usw. Hier wird der Betreiber zum Hersteller. Das bedeutet, er muss für die Maschine die Risikobeurteilung laut Maschinenrichtlinie durchführen und das EU-Konformitätsverfahren durchlaufen. Dies gilt… » weiterlesen
Autor: Friedhelm Kring
Schulungsanbieter werben mit Seminaren für sogenannte CE-Dokumentationsbevollmächtigte, doch in der Maschinenrichtlinie kommt dieser Begriff gar nicht vor. Lesen Sie hier, welche Rolle ein solcher Bevollmächtigter dennoch für Maschinenhersteller spielt und welche Aufgaben er hat. Da der Begriff des „CE-Dokumentationsbevollmächtigten“ in der Maschinenrichtlinie oder vergleichbaren Rechtstexten nicht zu finden ist, gehen die Begrifflichkeiten manchmal etwas durcheinander… » weiterlesen
Für viele Verbraucher sind die Buchstaben CE auf einem Produkt oder dessen Verpackung nur ein ominöses Kürzel. Hintergründe und Bedeutung sind in der Bevölkerung wenig bekannt. Doch für den Hersteller oder den Importeur ist die CE-Kennzeichnung ein verpflichtender Schritt auf dem Weg, ein Produkt auf den Markt zu bringen. Die CE-Kennzeichnung an einem Produkt gilt… » weiterlesen
Eine CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gibt es bereits seit 2004. Doch durch die in Kraft getretene Bauproduktenverordnung (305/2011/EU) wurde das Inverkehrbringen von Bauprodukten neu geregelt. Die Anforderungen an Bauprodukte und Bauwerke können auch für Maschinenhersteller relevant werden. Ein Fachbeitrag im Werk „Maschinenrichtlinie“ beantwortet die Fragen, in welchen Fällen dies zutrifft und wie Hersteller und Inverkehrbringer dann… » weiterlesen
Die Europäische Kommission hat im EU-Amtsblatt vom 13. April 2022 (Ausgabe L 115 S. 75) den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/621 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 über die harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Im Durchführungsbeschluss finden sich auch Neuzugänge. Hinweis Seit dem 1. Dezember 2018 werden die harmonisierten Normen nicht mehr durch Mitteilungen, sondern mittels… » weiterlesen
Eine der heikelsten Fragen im Produktsicherheitsrecht betrifft die nachträgliche wesentliche Veränderung einer bereits in Betrieb genommenen Maschine. Denn in diesem Fall kann der Betreiber der Maschine juristisch gesehen zum (neuen) Hersteller werden. Welche schwerwiegenden Folgen dies hat und welches Kriterium die entscheidende Rolle spielt, erläutert der folgende Beitrag. Warum und wodurch kommt es zur Veränderung… » weiterlesen
Die Risikobeurteilung seiner Produkte ist für jeden Maschinenhersteller verpflichtend und als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Das Ergebnis der Risikobeurteilung ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für den technischen Redakteur, z.B. beim Abfassen der Betriebsanleitung. Dazu muss die technische Redaktion jedoch eine abgeschlossene Risikobeurteilung formal vorliegen haben. Es ist nicht vorgesehen, dass die technische Redaktion selbst die… » weiterlesen
Der Hersteller einer Maschine muss Gefährdungen bereits vor Beginn der Konstruktion ermitteln, einschätzen und bewerten. Die Norm EN ISO 12100 legt Strategien und Leitsätze zur Risikobeurteilung dieser Maschine fest. Ein Beitrag im Werk „Produktsicherheit in Europa“ stellt das Verfahren der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100:2011-03 vor. Mit diesem Vorgehen erfüllt der Hersteller seine Verpflichtungen aus… » weiterlesen
Laut EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG steht jedes herstellende Unternehmen in der Pflicht, ausschließlich sichere Maschinen zu konstruieren. Der Weg zum Ziel „sichere Maschine“ führt zwingend über den Prozess der Risikobeurteilung. Dieser umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, das Treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen und das Warnen vor Restrisiken. Verfahren und Methoden zur Risikobeurteilung können sehr komplex und aufwändig werden,… » weiterlesen
Ohne die Beurteilung von Risiken und Gefährdungen darf ein Hersteller seine Maschinen weder mit dem CE-Kennzeichen versehen noch in Verkehr bringen. Dies schreibt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausdrücklich vor. Wie und mit welchen Methoden eine solche Risikobeurteilung durchzuführen ist, lässt der Gesetzgeber offen. Verantwortliche Konstrukteure haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Verfahren zur Risikoeinschätzung. Keine CE-Kennzeichnung ohne… » weiterlesen