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ATEX, EMV, Druckgeräte

Neuer Leitfaden zur ATEX-Richtlinie erschienen

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU hat im April 2016 die bisherige ATEX-Richtlinie 94/9/EG abgelöst. Eine Expertengruppe der Europäischen Kommission, die „New ATEX Guidelines Editorial Group“ (NAGEG), hat nun einen Leitfaden zur neuen ATEX-Richtlinie vorgelegt. Er soll allen Akteuren im konstruktiven Explosionsschutz von Geräten und Anlagen eine Hilfestellung bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben bieten.

Maßgeblich für den konstruktiven Explosionsschutz ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU „zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“. Diese Richtlinie wurde in einer neu gefassten Version im März 2014 veröffentlicht und musste bis zum 20. April 2016 umgesetzt werden. Mit gleichem Datum ist die neue Explosionsschutzprodukteverordnung als 11. ProdSV in Kraft getreten. Wichtig zu wissen für Hersteller und Konstrukteure ist, dass es bei den bisherigen Anforderungen an explosionsgeschützte Geräte hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes keine wesentlichen Änderungen gibt.

Der neue Leitfaden der Europäischen Kommission beschäftigt sich auf 236 Seiten ausführlich mit der Umsetzung der ATEX-Richtlinie. Das Dokument

  • wurde von namhaften Experten verfasst.
  • richtet sich an die Aufsichtsbehörden, aber auch an Hersteller und Händler und alle am Konformitätsverfahren beteiligten Akteure.
  • will bestimmte Punkte klären und als Unterstützung und Orientierung dienen.

Explosionsschutz betrifft Geräte, Maschinen und Anlagen (im Bild ein Triebwerk)

ATEX Leitfaden

Die wesentlichen Inhalte des Leitfadens

Zu den wesentlichen Inhalten des Leitfadens gehören

  • die Klärung, welche Produkte unter die ATEX-Richtlinie fallen, auch unter besonderen Umständen wie nach einem Upgrade oder einer Reparatur.
  • die Rolle von Sicherheits-, Steuer- und Kontrolleinrichtungen hinsichtlich des Explosionsschutzes, mit Beispielen
  • die Verantwortlichkeiten des Herstellers, z.B. zum Konformitätsbewertungsverfahren.
  • die Verantwortlichkeiten des Importeurs, der nicht als reiner „Re-Seller“ gesehen wird, sondern als Schlüsselfigur in der Lieferkette.
  • die Verantwortlichkeiten des Händlers, der ein Produkt auf dem europäischen Markt anbietet und z.B. wissen sollte, welche Produkte eine CE-Kennzeichnung tragen müssen.
  • die sieben Module zur Konformitätsbewertung gemäß den Anhängen III bis IX der ATEX-Richtlinie.
  • die Anwendung der ATEX-Richtlinie auf bestimmte Sonderfälle, Gerätetypen, Ausrüstung und Anlagen wie z.B. Gasturbinen, Dampfturbinen, Ölpumpen, Rohrleitungs-Heizgeräte, Systeme zur Inertisierung, Druckkabinen und belüftete Silos.

Weitere Informationen zu den Anforderungen

Daneben erhält man viele weitere Informationen zu den europäischen Anforderungen an einen konstruktiven Explosionsschutz und den daran beteiligten Akteuren. Man erfährt z.B. einiges zur Rolle des „ATEX Committee“. Dies ist eine Expertengruppe mit Vertretern aus den europäischen Staaten, der Wirtschaft, der Normung und der benannten Stellen. Das „ATEX Committee“ hat die Aufgabe, spezifische Fragen zu klären, die bei der Anwendung der Richtlinie auftreten.

Beachten Sie, dass der Leitfaden kein rechtsverbindliches Dokument ist. Nutzen Sie ihn stets mit der ATEX-Richtlinie selbst. Denn umsetzen müssen Sie nicht den Leitfaden, sondern die Anforderungen der Richtlinie. Dennoch kann der Leitfaden als Unterstützung und Orientierung dienen.

Sie können den neuen ATEX-Leitfaden von November 2022 als „Fourth edition of the ATEX 2014/34/EU Guidelines“ auf den Webseiten der Europäischen Union herunterladen. Derzeit ist nur eine englischsprachige Version verfügbar. Auf den Webseiten des BMAS ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU selbst zum Download verfügbar. Weitere Hintergrundinformationen zur neuen ATEX-Richtlinie finden Sie im Fachbeitrag Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU sowie im Werk „CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie„.

Alle relevanten Fakten zur ATEX-, EMV- und Druckgeräterichtlinie finden Sie hier.

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