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Neue Funkanlagenrichtlinie bringt endlich einheitliches Ladegerät für Handys

Zum 13. Juni 2016 wurde die neue europäische Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU verbindlich. Sie löste die Richtlinie 1999/5/EG ab, auch bekannt als R&TTE-Richtlinie (Radio and Telecommunications Terminal Equipment Directive). Die neue Funkanlagenrichtlinie vermeidet Doppelregelungen und klärt einige Detailfragen eindeutiger. Die hohen Anforderungen an elektromagnetische Verträglichkeit und elektrische Sicherheit bleiben unangetastet.

Sowohl die absoluten Zahlen an mobilen technischen Geräten wie die Anzahl unterschiedlicher Typen, Anwendungen und Modelle nimmt stetig zu. Da die Geräte immer kleiner und leistungsfähiger werden, lassen sie sich immer einfacher in Fahrzeuge, Geräte, selbst in Kleidung, Armbänder, Uhren usw. integrieren. Gleichzeitig sollen die Produkte sich weder gegenseitig stören und beeinflussen noch bestehende Funknetze oder Empfangssysteme wie etwa den Rundfunk beeinträchtigen.

Die „European Radio Equipment Directive“ regelt das Inverkehrbringen von Funkanlagen

Die Möglichkeit, technische Geräte und Funktionen durch ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte zu stören, bzw. die Eigenschaft, genau dies nicht zu tun, bezeichnet man als elektromagnetische Verträglichkeit. Alte wie neue Funkanlagenrichtlinie sollen – zusätzlich zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU – sicherstellen, dass das Funkfrequenzspektrum effizient genutzt wird und Störrisiken minimiert bleiben.

Die neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU ist auch bekannt unter der Bezeichnung RED-Richtlinie (European Radio Equipment Directive). Sie regelt das Inverkehrbringen von Funkanlagen und wendet sich an Hersteller, Einführer und Händler. Die Richtlinie betrifft alle Produkte zur drahtlosen Kommunikation, die einen Teil des Funkfrequenzspektrums nutzen. Das sind zum einen Funkanlagen wie

  • die klassischen Funklösungen (CB-Funkgeräte), aber auch
  • Rundfunksendeanlagen,
  • Anlagen der Verkehrstelematik oder
  • Schiffsradargeräte.

Dazu kommen die vielen unterschiedlichen kleinen Funkanlagen mit vergleichsweise geringer Leistung, die zunehmend privat wie im Beruf unseren Alltag bestimmen wie

  • Mobiltelefone
  • WLAN
  • Bewegungsmelder
  • Funkfernbedienungen
  • Autotüröffner
  • Alarmeinrichtungen
  • drahtlose Kommunikation in der Industrieautomation
  • Geräte zur Aufspürung von Lawinenopfern

Die Richtlinie 2014/53/EU legt harmonisierte Rechtsvorschriften für die Vermarktung all dieser verschiedenen Arten von Funkanlagen fest. Damit sollen sowohl gegenseitige Störungen ausgeschlossen werden als auch das Einhalten grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sichergestellt werden.

Sie können die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union vom Mai 2014 nachlesen: RICHTLINIE 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG.

Umwelt- und verbraucherfreundlich: Einheitliches Ladegerät für Handys in Sicht

Eine der für den Verbraucher und EU-Bürger offensichtlichsten Auswirkungen der neuen RED-Richtlinie betrifft das Laden von Mobiltelefonen. Bisher hatte jeder Hersteller sein eigenes Ladegerät vorgesehen, was zu einem ökologisch unsinnigen Wust an Elektromüll bei Ladegeräten und Kabeln gesorgt hat. Nun hat die Europäische Kommission die Möglichkeit, vorzuschreiben, dass „Mobiltelefone und sonstige tragbare Geräte mit einem einheitlichen Ladegerät kompatibel sein müssen“, wie es in einer Pressemeldung der EU-Kommission heißt. Dies soll Abfall verringern, die Kosten senken und die Nutzung vereinfachen.

Jedem Handy sein eigenes Ladekabel? Damit soll bald Schluss sein

Neue Funkanlagenrichtlinie bringt endlich einheitliches Ladegerät für Handys

Über ein einheitliches Ladegerät waren sich die Europäische Kommission und die führenden Hersteller wie Samsung, Nokia und LG bereits 2009 einig gewesen. Doch ein freiwilliges Memorandum war in 2012 ausgelaufen und die Situation ist seither unklar. Der Verbraucher kann damit rechnen, dass eine Art Universalstecker kommt.

Alle relevanten Fakten zur ATEX-, EMV- und Druckgeräterichtlinie finden Sie hier.

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