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BMAS kündigt neue 6. ProdSV zu Druckbehältern und Änderung der Druckgeräteverordnung an

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im vergangenen Monat einen Referentenentwurf zur Verordnung über einfache Druckbehälter und zur Änderung der Druckgeräteverordnung vorgelegt. Diese Verordnung soll die Anforderungen der neuen Richtlinie 2014/29/EU in deutsches Recht umsetzen. Die erst wenige Monate alte 14. ProdSV muss damit überarbeitet werden. Ziel ist, zum einen die Regelungen für den gesamten europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zum anderen, gleichzeitig das hohe Sicherheitsniveau zu wahren.

Man hat derzeit das Gefühl, dass sich der Gesetzgeber mit den Regularien zu Druckgeräten und Druckbehälter etwas schwertut. Hat man nicht erst im letzten Mai eine neue Druckgeräteverordnung als 14. ProdSV veröffentlicht? Und nun ändert man sie zum 20. April schon wieder? Doch es ist in der Tat eine komplexer Aufgabe, die diversen europäischen Vorgaben aus Richtlinien und Beschlüssen zu Produktsicherheit, Chemikalienrecht, Verbraucherschutz usw. stets fristgemäß unter einen Hut zu bringen. Und wenn es dann in ein- und demselben Referentenentwurf zum einen um die Verordnung über Druckbehälter geht und zum anderen um die Verordnung zu Druckgeräten, dann mag dies zusätzlich zur Verwirrung beitragen. Doch das europäische Recht unterscheidet nun mal zwischen Druckgeräten und Druckbehältern. Es gibt jeweils eigene Richtlinien vor, die in Deutschland über Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz umgesetzt werden.

Artikelverordnung tritt gestaffelt in Kraft

Fakt ist, dass die Artikelverordnung „Verordnung zur Ablösung und zur Änderung von Verordnungen nach § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes“ in Kürze in Kraft treten wird, und zwar gestaffelt in zwei Stufen:

  • Artikel 1, das ist die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter, tritt am 20. April 2016 in Kraft. Am gleichen Tag verliert die Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz von 1992, zuletzt geändert 2011, ihre Gültigkeit.
  • Artikel 2, das betrifft die Änderung der Druckgeräteverordnung, tritt am 19. Juli 2016 in Kraft. Sie wurde notwendig, weil man die europäische Grundlage, die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, korrigiert hat und diese Berichtigung nun auch in der nationalen Umsetzung durch die 14. Prod. SV vollziehen muss.

Die Umsetzung der Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter bedeutet, dass die bisherige Richtlinie 2009/105/EG abgelöst wird. Hintergrund ist, dass man bestehende EG-Richtlinien im Rahmen des Beschlusses 786/2008/EG umschreiben und neu formulieren muss. Sie sollen damit an das Legislative Framework, den neuen europäischen Rechtsrahmen, angepasst werden. Dies ist ein formaler Akt, bei dem es weniger um technische als eher um formale bzw. redaktionelle Anpassungen geht. Die europäischen Vorgaben werden damit insgesamt präziser und transparenter, aber können für den einzelnen Wirtschaftsakteur auch schärfer werden, z. B. hinsichtlich der Anforderungen an die Produktkennzeichnung.

Konformitätsverfahren für Druckbehälter bleibt

In Sachen Druckbehälter bleiben die grundlegenden Anforderungen unverändert. Einfache Druckbehälter darf man nur auf dem Markt bereitstellen, wenn sie den Sicherheitsanforderungen der europäischen Druckbehälterrichtlinie entsprechen. Daran ändert sich nichts, ob sich dies nun auf Bestimmungen der 2009/105/EG oder der neuen 2014/29/EU bezieht. Auch die wesentlichen Definitionen, die von der Richtlinie und Verordnung erfasst werden, bleiben gleich.

Kompressoren enthalten Druckluftbehälter, die unter die Richtlinie 2014/29/EU fallen

Druckbehälter
Bildquelle: Thinkstock

In der neuen europäischen Richtlinie über einfache Druckbehälter finden sich Bestimmungen zu folgenden Punkten:

  • Begriffsdefinitionen
  • Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure Hersteller, Einführer und Händler
  • Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten
  • Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
  • Marktüberwachung und Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure und Behörden

Sie können die Richtlinie 2014/29/EU über einfache Druckbehälter direkt bei der EU herunterladen.

Den Referentenentwurf zur Verordnung über einfache Druckbehälter und zur Änderung der Druckgeräteverordnung finden Sie im Volltext auf den Seiten des BMAS.

Zur Druckgeräterichtlinie lesen Sie hier mehr: Neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU veröffentlicht

Alle relevanten Fakten zur ATEX-, EMV- und Druckgeräterichtlinie finden Sie hier.

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